“Hessischer Handkäs” wird ab sofort durch die Europäische Union geschützt und trägt das EU-Gütezeichen “geschützte geografische Angabe”. Abgekürzt heißt das g.g.A. Die hessische Käse-Spezialität muss also in Hessen zumindest erzeugt, verarbeitet oder hergestellt worden sein. Das ist immerhin etwas. Nach dem Handkäs wollen die hessischen Verbände auch versuchen, ein Gütezeichen für den Apfelwein und die Frankfurter “Grüne Soße” zu bekommen.

 

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